Bürgerservice der Stadt Hünfeld

Eheschließungen außerhalb der regulären Öffnungszeiten

Als besonderen Service bietet unser Standesamt auf Wunsch auch Eheschließungen außerhalb der regulären Sprechzeiten an.

 

Gegen die Entrichtung einer Zusatzgebühr können Paare auch

freitags in der Zeit von 13.30 bis 16.00 Uhr

die Ehe schließen.


Zudem gibt es an jeweils zwei Samstagen monatlich die Möglichkeit, außerhalb der Öffnungszeiten zu heiraten.

Unsere Trauungssamstage 2023/1. Halbjahr 2024

(Änderungen vorbehalten!)

02. September 2023
23. September 2023

07. Oktober 2023
21. Oktober 2023

04. November 2023
18. November 2023

09. Dezember 2023
16. Dezember 2023

06. Januar 2024
20. Januar 2024

03. Februar 2024
24. Februar 2024

02. März 2024
16. März 2024

06. April 2024
20. April 2024

04. Mai 2024
25. Mai 2024

15. Juni 2024
29. Juni 2024

Wir bitten um Verständnis, dass an den anderen Samstagen, an Sonntagen und an Feiertagen sowie am 24. und 31. Dezember keine Eheschließungen vorgenommen werden.

Nähere Informationen und PDFs zum Download finden Sie hier:

 


pdf Trauungssamstage 2023, 1. Halbjahr 2024.pdf
weitere Infos und Downloads

Einer oder beide Verlobten war(en) bereits verheiratet

Wenn Sie bereits verheiratet waren, benötigen wir:

 

  • beglaubigte Abschrift aus dem Geburtseintrag mit Hinweisen von beiden Verlobten. Die Abschrift wird durch das Geburtsstandesamt ausgestellt.
  • Einen urkundlicher Nachweis über die Auflösung der letzten Ehe.
    Hierbei handelt es sich in der Regel um eine beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister mit Auflösungsvermerk, welche vom Standesamt der  Eheschließung ausgestellt wird, oder um eine Eheurkunde und gleichzeitige Vorlage eines rechtskräftigen Scheidungsurteils.
  • Zusätzlich zur unmittelbar vorangegangenen Ehe müssen Sie auch alle früheren Ehen und die Art ihrer Auflösung angeben. Wir empfehlen  vorhandene Dokumente, aus denen sich die Daten sicher erkennen lassen, also z. B. Familienstammbuch, Eheurkunden älteren Datums, Sterbeurkunden, Scheidungsurteile vorzulegen.
  • Geburtsurkunden von Kindern
    Sofern die Verlobten gemeinsame Kinder haben, so ist von diesen Kindern jeweils eine Geburtsurkunde vorzulegen.
  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass.
  • Aufenthaltsbescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung, unter anderem mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung, erhältlich bei der Meldebehörde (Einwohnermeldeamt) des Hauptwohnsitzes, sofern dies nicht die Stadt Hünfeld ist.

Beide Verlobten besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit

- und waren noch nicht verheiratet -

Folgend Unterlagen sind vorzulegen:

  • beglaubigte Abschrift aus dem Geburtseintrag mit Hinweisen von beiden Verlobten, diese Urkunde wird von dem Standesamt, welches die Geburt beurkundet hat, ausgestellt.
  • Aufenthaltsbescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung, unter anderem mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung, ist bei der Meldebehörde (Einwohnermeldeamt) des Hauptwohnsitzes zu beantragen, sofern dies nicht die Stadt Hünfeld ist.
  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass.

Eheschließungen

Der erste Schritt zur Eheschließung ist die sog. „Anmeldung zur Eheschließung"
(vor dem 01.07.1998 als Bestellung des Aufgebotes bekannt).

Die Anmeldung zur Eheschließung wird von dem Standesamt entgegengenommen, in dessen Bezirk eine/r der Verlobten seinen Wohnsitz (Haupt- oder Nebenwohnsitz) hat.

Der Standesamtsbezirk Hessisches Kegelspiel in Hünfeld umfasst Wohnsitze in Hünfeld und Rasdorf.

Der Termin zur Anmeldung der Eheschließung ist grundsätzlich telefonisch mit unserem Team vom Standesamt abzustimmen.
Sie ersparen sich so unnötige Wartezeiten.

Grundsätzlich finden die Eheschließungen während der Dienstzeit der Verwaltung statt. Eine Berücksichtigung des Wunschtermins für die Eheschließung ist im Voraus schriftlich, d. h. per Brief, Fax oder E-Mail möglich.
Voraussetzung ist, dass die Unterlagen für die Eheschließung abschließend geprüft werden konnten.

Nähere Informationen und PDF´s zum Download finden Sie hier:


pdf Beide Verlobten besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit und waren noch nicht verheiratet

pdf Einer oder beide Verlobten waren bereits schon einmal verheiratet

pdf Sie haben keinen Wohnsitz in Hünfeld, wollen aber trotzdem hier heiraten

pdf Einer oder beide Verlobte wohnen in Hünfeld, Sie wollen aber an einem anderen Ort heiraten

pdf Die Verlobten leben beide im Ausland und haben keinen Wohnsitz in Deutschland

pdf Die Verlobten möchten im Ausland heiraten

pdf Eheschließung mit ausländischen Partnern

pdf In allen anderen Fällen, wenn Sie oder Ihr(e) Partner(in)

jpg Blick in den Trauungssaal

jpg Trauungssaal mit Bestuhlung
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