3. Treffen der Steuerungsgruppe am 01.07.2013r 2013
Wer private Bauvorhaben im Rahmen des Dorfentwicklungsprogramms des Landes Hessen in den Hünfelder Stadtteilen gefördert haben will, sollte bis spätestens September 2019 den Förderantrag stellen. In das Dorfentwicklungsverfahren sind alle zu Hünfeld gehörenden Dörfer einbezogen. Berücksichtigt werden nur Vorhaben, die innerhalb der abgegrenzten Fördergebiete in den historisch gewachsenen Ortskernen liegen.
Gefördert werden können zum Beispiel die Sanierung, der Umbau und die Erweiterung von erhaltenswürdigen Wohn- und Wirtschaftsgebäuden. Einzelmaßnahmen wie Dacheindeckung, Fassadenrenovierung, Fenster, Türen, Tore, Vordächer sind dann förderfähig, wenn dadurch eine wesentliche Verbesserung des Ortsbildes erreicht wird oder die Maßnahme zum Erhalt von historischer Bausubstanz dient. Für nicht sanierungsfähige Gebäude können Ersatzbauten errichtet werden, auch der Abriss der alten Gebäude ist dann förderfähig. Darüber hinaus können auch Neubauten zur Schließung von Baulücken in den Ortskernen gefördert werden. Neben der Sanierung von erhaltenswerten Wirtschaftsgebäuden kann auch deren Um- und Ausbau zu Wohnzwecken oder für gewerbliche Zwecke gefördert werden. In Einzelfällen ist auch die Neugestaltung von Hofflächen mit Grüngestaltung, Einfriedungsanlagen, Natursteinmauern oder Bildstöcken förderfähig, wenn damit ein Nutzen für die Allgemeinheit verbunden ist.
Grundlage für die Förderentscheidung ist eine kostenlose Beratung vor Ort. Die geplanten Arbeiten müssen eine wesentliche gestalterische und funktionale Verbesserung der Gebäude oder Freiflächen bewirken. Die Verwendung natürlicher und regionaler Materialien und die Gestaltung entsprechend der überlieferten Formen sowie die Rückbesinnung auf bauhandwerkliche Traditionen, sind wichtige Kriterien der Dorfentwicklung.
Die Förderquote beträgt 35 Prozent der förderfähigen Kosten. Förderfähig sind nur die Nettobeträge, die Mehrwertsteuer zählt nicht zu den förderfähigen Kosten. Der maximale Zuschuss beläuft sich auf 35.000 Euro je Objekt z. B. Wohnhaus, Stall oder Scheune. Bei denkmalgeschützten Gebäuden kann der Zuschuss bis zu 45.000,00 Euro betragen. Im Falle von Eigenleistungen werden die Materialkosten bezuschusst. Die förderfähigen Investitionskosten einer Baumaßnahme müssen mindestens 10.000 Euro betragen.
Bürger/innen, die im nächsten Jahr bauliche Maßnahmen an ihren Gebäuden oder Freiflächen durchführen wollen, sollten deshalb spätestens bis 31.März 2018 den Förderantrag stellen. Wer für spätere Jahre noch eine Baumaßnahme plant, hat noch bis zum 30.September 2019 Zeit. Die Durchführung der Baumaßnahmen kann sich dann noch über die Jahre 2020 bis spätestens 2022 erstrecken.
Ein Sonderfall ist die Förderung von Initiativen der Daseinsvorsorge und der Grundversorgung. Dabei können private Investitionen in soziale und kulturelle Einrichtungen oder Angebote zur Deckung der Bedürfnisse der Bevölkerung mit Gütern oder Dienstleistungen des täglichen Bedarfs gefördert werden. Nähere Informationen hierzu erhalten Interessenten beim Landkreis Fulda, Angelika Boese, Telefon 0661-6006-764
Die Beratungen für private Baumaßnahmen finden in der Regel am 2. Mittwoch im Monat ab 14:00 Uhr statt. Treffpunkt ist vor Ort. Für 2018 sind folgende Termine vorgesehen: 10. Januar, 14. Feburar, 14. März, 11. April, 9. Mai, 13. Juni, 11. Juli, 8. August, 5. September, 10. Oktober, 14. November und 5. Dezember 2018. Der nächste Beratungstermin findet am 10.01.2018 statt. Anmeldungen werden über die Stadtverwaltung Hünfeld unter der Telefonnummer 06652-180-141 entgegengenommen.