Personalausweise

Personen ab dem 16. Lebensjahr sind verpflichtet ein gültiges Ausweisdokument mitzuführen, um sich ausweisen zu können. Der Ausweis muss persönlich beantragt werden und wird für alle Personen, die mit Hauptwohnsitz in Hünfeld gemeldet sind, vom Bürgerbüro ausgestellt.
Die Bearbeitungszeit dauert derzeit 3 bis 4 Wochen. Der Personalausweis wird bis zum 24. Lebensjahr für 6 Jahre und anschließend für 10 Jahre ausgestellt. Fingerabdrücke sind seit dem 02.08.2021 verpflichtend mit aufzunehmen.
In dringenden Fällen kann zusammen mit der Beantragung des Personalausweises ein vorläufiger Personalausweis ausgestellt werden, der sofort ausgehändigt wird, und bis zu 3 Monate gültig ist.
Aktuelle Informationen über die Einreisebestimmungen anderer Länder erhalten Sie bei der Auslandsvertretung des Landes oder auf der Homepage des Auswärtigen Amtes.
Erforderliche Unterlagen
- Der alte Personalausweis oder Kinderreisepass
- Sofern Sie weder einen Personalausweis oder Reisepass besitzen oder Ihr Kinderreisepass nicht von Hünfeld ausgestellt worden ist: die letzte Personenstandsurkunde (Geburts- oder Heiratsurkunde)
- Ein hochformatiges Lichtbild, nicht älter als ein Jahr, in dem Maßen 35 mm x 45 mm, dass den Vorgaben zur Erstellung von Personalausweisen entspricht (biometrische Merkmale) - erhältlich beim Fotografen oder über Fotoautomaten. Die genauen Anforderungen können Sie der Fotomustertafel (PDF) für Reisepässe und Personalausweise entnehmen.
Bei Aussiedlern und Spätaussiedlern sind bei der ersten Beantragung in Hünfeld eventuell zusätzliche Unterlagen erforderlich. Bitte wenden Sie sich bei Fragen an das Team des Bürgerbüros.
Information für die Ausstellung von Ausweisen für Kinder bis 12 Jahre. (PDF)
Gebühren
- Antragstellende Person unter 24 Jahren (keine Gebührenfreiheit bei erstmaliger Beantragung eines Ausweises!): 22,80 Euro
- Antragstellende Person ab 24 Jahren: 37,00 Euro
- vorläufiger Personalausweis: 10,00 Euro
- Änderung der Anschrift bei Umzügen: gebührenfrei
- Änderung der PIN im Bürgerbüro: gebührenfrei
- Sperrung der Onlineausweisfunktion bei Verlust: gebührenfrei
- Entsperrung der Onlineausweisfunktion bei Wiederauffindung: gebührenfrei
- Aufbringung eines Signaturzertifikates: bitte wenden Sie sich an einen entsprechenden Anbieter.
Neuer elektronischer Personalausweis
Am 01. November 2010 wird in Deutschland der neue elektronische Personalausweis eingeführt. Aktuelle Informationen hierzu erhalten Sie hier:
- "Der neue Personalausweis"
- Bundesministerium des Inneren
- Pressemitteilung des BMI
- Information der BundesregierungSteckbrief
- Ausweis weg!
- Häufig gestllte Fragen
- Was brauche ich zum Onlineausweis?
Bei weiteren Fragen steht Ihnen das Team des Bürgerbüros gerne zur Verfügung.
Die aktuelle Broschüre und alle wichtigen Informationen zum Personalausweis:







