Steuer- und Grundbesitzabgabenbescheide
Gerne können Sie eine Einzugsermächtigung bei der Stadt Hünfeld für die Zahlung der Steuern und Abgaben (Gebühren für die Müllabfuhr und Straßenreinigung, Hundesteuer, Grundsteuer etc.) hinterlegen. Nur dann kann die Stadtkasse die fälligen Gebühren automatisch zu den Fälligkeitsterminen einziehen. Andernsfalls liegt die fristgerechte Zahlung bei Ihnen und es kann zu Mahnungen kommen, wenn die Steuern und Abgaben nicht rechtzeitig gezahlt werden.







