Beratungstermine
Wer private Bauvorhaben im Rahmen des Dorfentwicklungsprogramms des Landes Hessen gefördert haben will, hat im Jahr 2020 die letzte Chance dafür. Noch bis zum 31.12.2020 können Förderanträge eingereicht werden. Bürger/innen, die im nächsten Jahr bauliche Maßnahmen an ihren Gebäuden oder Freiflächen durchführen wollen, und noch keine Beratung erhalten haben, sollten deshalb baldmöglichst einen Beratungstermin vereinbaren. Die Durchführung der Baumaßnahmen kann sich über die Jahre 2021 bis spätestens 2023 erstrecken.
In das Dorfentwicklungsverfahren sind alle zu Hünfeld gehörenden Dörfer einbezogen. Berücksichtigt werden nur Vorhaben, die innerhalb der abgegrenzten Fördergebiete in den historisch gewachsenen Ortskernen liegen, denkmalgeschützte Objekte können auch dann gefördert werden, wenn sie außerhalb der Fördergebiete liegen.
Gefördert werden können zum Beispiel die Sanierung, der Umbau und die Erweiterung von erhaltenswürdigen Wohn- und Wirtschaftsgebäuden. Einzelmaßnahmen wie Dacheindeckung, Fassadenrenovierung, Fenster, Türen, Tore, Vordächer sind dann förderfähig, wenn dadurch eine wesentliche Verbesserung des Ortsbildes erreicht wird oder die Maßnahme zum Erhalt von historischer Bausubstanz dient. Für nicht sanierungsfähige Gebäude können Ersatzbauten errichtet werden, auch der Abriss der alten Gebäude ist dann förderfähig. Darüber hinaus können auch Neubauten zur Schließung von Baulücken in den Ortskernen gefördert werden. Neben der Sanierung von erhaltenswerten Wirtschaftsgebäuden kann auch deren Um- und Ausbau zu Wohnzwecken oder für gewerbliche Zwecke gefördert werden. In Einzelfällen ist auch die Neugestaltung von Hofflächen mit Grüngestaltung, Einfriedungsanlagen, Natursteinmauern oder Bildstöcken förderfähig, wenn damit ein Nutzen für die Allgemeinheit verbunden ist.
Grundlage für die Förderentscheidung ist eine kostenlose Beratung vor Ort. Die geplanten Arbeiten müssen eine wesentliche gestalterische und funktionale Verbesserung der Gebäude oder Freiflächen bewirken. Die Verwendung natürlicher und regionaler Materialien und die Gestaltung entsprechend der überlieferten Formen sowie die Rückbesinnung auf bauhandwerkliche Traditionen, sind wichtige Kriterien der Dorfentwicklung.
Die Förderrichtlinie wurde im August 2019 geändert, sodass für das Jahr 2020 folgende Förderkonditionen gelten:
Die Förderquote beträgt 35 Prozent der förderfähigen Kosten. Förderfähig sind nur die Nettobeträge, die Mehrwertsteuer zählt nicht zu den förderfähigen Kosten. Der maximale Zuschuss beläuft sich auf 45.000 Euro je Objekt z. B. Wohnhaus, Stall oder Scheune. Bei denkmalgeschützten Gebäuden kann der Zuschuss bis zu 60.000 Euro betragen. Im Falle von Eigenleistungen werden die Materialkosten bezuschusst. Die förderfähigen Investitionskosten einer Baumaßnahme müssen mindestens 10.000 Euro betragen.
Ein Sonderfall ist die Förderung von Initiativen der Daseinsvorsorge und der Grundversorgung. Dabei können private Investitionen in soziale und kulturelle Einrichtungen oder Angebote zur Deckung der Bedürfnisse der Bevölkerung mit Gütern oder Dienstleistungen des täglichen Bedarfs gefördert werden. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie beim Landkreis Fulda, Herrn Helmut Vogler, Telefon 0661 6006-7966.
Die Beratungen für private Baumaßnahmen finden in der Regel am 2. Mittwoch im Monat ab 14:00 Uhr statt. Treffpunkt ist vor Ort. Für 2020 sind folgende Termine vorgesehen: 8. Januar, 12. Februar, 11. März, 08. April, 13. Mai, 10. Juni, 8. Juli, 09. September, 14. Oktober, 11. November, 09. Dezember. Anmeldungen werden über die Stadtverwaltung Hünfeld unter der Telefonnummer 06652-180-141 entgegengenommen.







